Nl. Termine für 2017

Meinung- und Erfahrungsaustausch zu den Ritten

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Raja
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Jan 2017 03 06:05

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Raja

Machst du das Gesundheitszeugnis dann einmal im Jahr oder vor jedem Ritt?
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Fortissimo
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Jan 2017 03 06:24

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Fortissimo

Ja, Enschede ist ein anderer Kreis. Mir aber auch noch nie passiert. Vielleicht einfach Glück gehabt..
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sehnenschatten
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Jan 2017 03 06:30

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von sehnenschatten

Vor jedem ritt, und ist 10 tage gültig, so steht es in der Verordnung

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Raja
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Jan 2017 04 07:12

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Raja

Dann hat sich das Reiten in den Niederlanden für mich erledigt.
Wäre gerne gestartet aber das wird mir dann echt zu teuer.
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FriesenMark
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Jan 2017 04 08:15

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von FriesenMark

Um etwas weiter zu erklären:

Riding Permission: wenn einer in NL. auf einen Ritt unter 40km starten (also Nl. klasse 1), dan wird mehr oder wenig gar nicht gefragt ob mann Mitglied vom FN oder VDD ist (es wird mehr oder wenig automatisch von ausgegangen, dass einer Mitglied ist wenn einer ins Ausland auf einem Ritt starten will....). Also für kl.1 Ritte (bis 40km) braucht mann nicht unbedingt einen Riding Permission oder ähnliches... Für langere Distanzen muss mann in die Nl. sich Qualifizieren (Kurzere Ritte erfolgreich ausreiten), deswegen wird dann einen nachweis gefragt. Könnte einen Riding Permission sein (wo dann entweder die FN, oder die VDD, erklärt "diesen Reiter darf auf Ritte bis ..xx..km starten"). Wass die meiste Nl. Veranstalter aber auch akzeptieren: wenn mann z.B. eine Kopie von eine Wertungsliste oder Vet. Checkkarte von einen gleichem oder langerem Distanz mitschickt bei die Nennung. Auch hier: das ist alles "rein Papierkram" vor dem Ritt...

Das Gesundheitszeugnis ist nur rechtlich, wegen Import/Export von Handelswaare (=Pferde)... Hat mit Teilnahme an einem Ritt überhaupt nichts zu tun, nur mit das überqueren eine Staatsgrenze. Auch ohne Gesundheitszeugnis darf mann ohnehin auf einen Distanzritt starten (OK: wenn Pferd durch die Voruntersuchung kommt, nicht lahm usw). Wie schon vorher von verschiedene Leute gesagt: es wird nur sehr selten kontrolliert / gefragt an die Grenze, ABER es kann durchaus passieren!

Vom NL. Verein (KNHS) aus, und noch einige weitere Interessierten (Reitschulen an die Grenze, Wanderreiter, usw) läuft aber einiges....:
Für BE/NE/LUX gibt es schon seit viele Jahre eine Ausnahme-Regelung: mann darf mit Sportpferde, für Teilnahme an Wettkämpfe, Turnieren, Ritten usw usw ohne Gesundheitszeugnis die Grenzen über. Denn (ganz logisch :wink: ) Sportpferde müssen ja Gesund sein, um Teilnehmen zo können.. :)
Es läufen Gespräche zwischen Nl. und DE (zumindesten die D. Bundesländer die an Nl. Grenzen..) um so etwas auch zu ermöglichen... Aber: sowas kann ja ziemlich lang dauern... Einige Nl. Vereine, Reiter usw usw machen sich da stark für, und versuchen auch bei die Politiker (die sowas ja entscheiden müssen..) ein bisschen verständnis zu kriegen. Versucht bitte auch an die Deutsche seite des Grenzes um ein bisschen Druck zu machen (Reiter? VDD? FN?) Danke!
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Mai 2017 24 11:56

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von FriesenMark

FriesenMark hat geschrieben:.....
Für BE/NE/LUX gibt es schon seit viele Jahre eine Ausnahme-Regelung: mann darf mit Sportpferde, für Teilnahme an Wettkämpfe, Turnieren, Ritten usw usw ohne Gesundheitszeugnis die Grenzen über.
....
Und, seit kurzem Zeit: jetzt ist diese Ausnahme-Regelung ausgebreitet: auch Frankreich dürfen wir jetzt ohne weiterem Papierkram (ausser Pferdepass :wink: ) ein- und ausreisen.
NUr noch versuchen, um diese Regelungen (bzw. Papierkram-minderung) auch noch bis Deutschland wieter aus zu breiten!
Denn..:
FriesenMark hat geschrieben:.....
Es läufen Gespräche zwischen Nl. und DE (zumindesten die D. Bundesländer die an Nl. Grenzen..) um so etwas auch zu ermöglichen... Aber: sowas kann ja ziemlich lang dauern... Einige Nl. Vereine, Reiter usw usw machen sich da stark für, und versuchen auch bei die Politiker (die sowas ja entscheiden müssen..) ein bisschen verständnis zu kriegen. Versucht bitte auch an die Deutsche seite des Grenzes um ein bisschen Druck zu machen (Reiter? VDD? FN?) Danke!
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Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Flizzpiepe

Mein Vet Amt informierte mich kürzlich, dass für den Grenzübertritt aus D nach NL auf jeden Fall ein amtsvet. Zeugnis erforderlich sei. egal, ob man für einen Wettkampf oder für einen Ausritt rüberfährt. Rechtlich sei es sogar so, dass auch für die Ausreise aus NL dann wieder ein neues amtsvet. Zeugnis notwendig sei, ausgestellt von einem NL-Vet. Dies in jedem Fall, auch wenn die 10 Tage, die das dt. Zeugnis Gültigkeit hat noch nicht verstrichen sind. (Wie ja meist bei Wettkampfteilnahme mit Einreise Fr und Abreise Sa oder So.)
Eine bei der niederländischen Polizei beschäftige habe ich gefragt, ob die Polizei an der Grenze kontrolliert. Sie sagte mir: die Polizei nie, aber es gibt eine andere Behörde (analog Vet-Amt), die durchaus Kontrollen macht.

Hoffen wir darauf, dass die erleichterten Regelungen, die für die Niederländer gelten ( einreise nach Bel, Lux, Frankr.) bald auch Deutschland miteinbeziehen.
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Mai 2017 29 09:07

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Fortissimo

Momentan ist die Gefahr deutlich höher, wegen des Anhängers angehalten zu werden. Sie prüfen massiv, ob man das Notbrems-Seil richtig befestigt hat. Wenn nicht, wird es richtig teuer.
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Flizzpiepe
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Mai 2017 30 10:11

Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Flizzpiepe

In den Niederlanden musste das Notbremse-Seil aber immer schon "richtig" befestigt sein, das ist nichts neues. Wusste nur kaum jemand in D....
Das Notbremse-Seil wird aber wenn überhaupt, durch die Polizei kontrolliert. Die Polizei kontrolliert aber nicht die AmtsVet Papiere, dies macht die andere Behörde. Habe am vergangenen WE mit einer niederländischen Polizistin , die grenznah arbeitet, gesprochen. Infostand ist also aktuell.

Info für die, die es nicht wissen: "richtig" befestigt meint: Notbremse Seil muss am Auto (Öse an der Anhängerkupplung) befestigt sein, nicht nur lose als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt, wie hier meist üblich. Ich fahre nun auch in D so abgesichert, weil mir die "niederländische Regelung" deutlich sicherer erscheint. Nachzulesen u.a. beim ADAC
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Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Fortissimo

die Sache mit dem Notbremsseil hat vor kurzem einen Trupp Wanderreiter richtig Geld gekostet, als sie mit ihren Pferden zur Küste wollten und von diesem Gesetz nichts wussten. Übrigens hatte keiner von denen das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis. Aber das hat die Polizei zum Glück nicht auch noch kontrolliert ;-)
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Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Ikarus

Gilt das mit dem Gesundheitszeugnis auch, wenn man von D nach NL rüber reitet und wieder zurück während eines Ausritts?

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Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Fortissimo

Dann müsste ich 2 x die Woche ein Gesundheitszeugnis ausstellen lassen ;-)
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Flizzpiepe
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Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Flizzpiepe

Fortissimo: Aber bitte auch wieder fürs zurückreiten!!! ;-)
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Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von Fortissimo

Der arme Amtstierarzt... Muss ganz schön schnell schreiben...
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FriesenMark
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Re: Nl. Termine für 2017

Beitrag von FriesenMark

Ikarus hat geschrieben:Gilt das mit dem Gesundheitszeugnis auch, wenn man von D nach NL rüber reitet und wieder zurück während eines Ausritts?

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Dafür gibt es eine Ausnahme im BmTsSG (BinnenmarktTierseuchenSchützgesetz) , für einige Jahre her habe ich danach gesucht und gefunden... Irgendwo einen Paragraphen: für einen Wanderrit (oder -Fahrt) soll es erlaubt sein um, für weniger als 24std., mit Pferd gesattelt (oder gefahren :wink: ) die Grenze zu überqueren, und wieder zurück natürlich. Mann muss dann aber den EquidenPass und den eigenen Pass vorlegen könne, zur Identifizierung wenn nötig.
Den genauen Paragraphen usw oder einen Link zur irgendwo eine Internetseite kann ich im Moment leider nicht so mal ganz schnell finden...

Und wenn mann per Hänger reist, also mit einen Gesundheitszeugnis: Laut die Nl. Behörden (nVWA) sagen die Europäische Gesetze, dass mann mit einen gultigem Gesundheitszeugnis (also innerhalb die 10 Tage gültigkeit) alle Europäische Innengrenzen über gehen darf, und auch wider zurück.
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