Ausrüstung
Verfasst: Samstag 1. April 2023, 15:20
Hallo liebe Fahrer*innen,
sehr kurzfristig wurden wir davon informiert, daß es ab sofort bei Distanzfahren Veränderungen an der Vorschrift für die Fahrzeuge (Sulky, Gig, Kutsche) gibt.
Deshalb informieren wir euch hier darüber.
1. Alle Fahrzeuge müssen mit gelben Blinkern ausgerüstet sein, diese sind auf einer Höhe von 50 bis 70cm und maximal 20cm von der äußeren Fahrzeugbegrenzung anzubringen. Vor allem die am hinteren Ende des Fahrzeugs angebrachten Blinker müssen gut erkennbar sein.
2. Wie schon bei Kraftfahrzeugen gilt ab sofort eine Gurt/Anschnallpflicht. Der (die) Benutzer des Fahrzeuges müssen mit einem Vierpunktgurt (Sportgurt) analog zum Kfz gesichert werden. Bei den Gurten ist unbedingt auf eine ECE-zulassung zu achten. Die Farbe der Gurte kann beliebig gewählt werden. Der Schließmechanis muß für für Ersthelfer gut erkennbar sein, deshalb wird eine rote Farbe empfohlen.
2.1 Da die Gurt/Anschnallpflicht nur bei Sitzsulkys umgesetzt werden, sind Stehsulky ab sofort nicht mehr zulässig. Eine Änderung des Reglements ist so schnell nicht möglich, deshalb werden Veranstalter das Verbot von Stehsulkys in die Ausschreibung übernehmen müssen. Veranstalter werden davon in Kenntnis gesetzt.
3. Als Folge zu Punkt Nr 2 müssen ferner die Fahrzeuge mit Airbag ODER Schleudersitz ausgestattet werden. Dies dient dazu im Notfall den Benutzer zu schützen oder ihn im Notfall vom Fahrzeug zu trennen. Bei Installation des Schleudersitzes ist darauf zu achten den Benutzer anderweitig zu schützen (zum Beispiel durch eine Airbagweste). Protektoren wie zum Beispiel im Motorradbereich bietet keinen ausreichenden Schutz!
4. Die Fahrpeitsche darf eine Länge von 1,42m nicht überschreiten. Bei längeren Fahrpeitsche wird die zulässige Gesamtbreite des Fahrzeugs überschritten und stellt somit eine Gefahr für den Gegenverkehr bzw überholende Teilnehmer dar.
Das Schreiben der FN in Zusammenarbeit mit PETA hat uns auch etwas unvorbereitet getroffen. Die Umsetzung der genannten Punkte wird bei den Veranstaltungen von den Regionalbeauftragten (oder von uns) kontrolliert.
Eure Fahrerbeauftragten Ines und Julia
sehr kurzfristig wurden wir davon informiert, daß es ab sofort bei Distanzfahren Veränderungen an der Vorschrift für die Fahrzeuge (Sulky, Gig, Kutsche) gibt.
Deshalb informieren wir euch hier darüber.
1. Alle Fahrzeuge müssen mit gelben Blinkern ausgerüstet sein, diese sind auf einer Höhe von 50 bis 70cm und maximal 20cm von der äußeren Fahrzeugbegrenzung anzubringen. Vor allem die am hinteren Ende des Fahrzeugs angebrachten Blinker müssen gut erkennbar sein.
2. Wie schon bei Kraftfahrzeugen gilt ab sofort eine Gurt/Anschnallpflicht. Der (die) Benutzer des Fahrzeuges müssen mit einem Vierpunktgurt (Sportgurt) analog zum Kfz gesichert werden. Bei den Gurten ist unbedingt auf eine ECE-zulassung zu achten. Die Farbe der Gurte kann beliebig gewählt werden. Der Schließmechanis muß für für Ersthelfer gut erkennbar sein, deshalb wird eine rote Farbe empfohlen.
2.1 Da die Gurt/Anschnallpflicht nur bei Sitzsulkys umgesetzt werden, sind Stehsulky ab sofort nicht mehr zulässig. Eine Änderung des Reglements ist so schnell nicht möglich, deshalb werden Veranstalter das Verbot von Stehsulkys in die Ausschreibung übernehmen müssen. Veranstalter werden davon in Kenntnis gesetzt.
3. Als Folge zu Punkt Nr 2 müssen ferner die Fahrzeuge mit Airbag ODER Schleudersitz ausgestattet werden. Dies dient dazu im Notfall den Benutzer zu schützen oder ihn im Notfall vom Fahrzeug zu trennen. Bei Installation des Schleudersitzes ist darauf zu achten den Benutzer anderweitig zu schützen (zum Beispiel durch eine Airbagweste). Protektoren wie zum Beispiel im Motorradbereich bietet keinen ausreichenden Schutz!
4. Die Fahrpeitsche darf eine Länge von 1,42m nicht überschreiten. Bei längeren Fahrpeitsche wird die zulässige Gesamtbreite des Fahrzeugs überschritten und stellt somit eine Gefahr für den Gegenverkehr bzw überholende Teilnehmer dar.
Das Schreiben der FN in Zusammenarbeit mit PETA hat uns auch etwas unvorbereitet getroffen. Die Umsetzung der genannten Punkte wird bei den Veranstaltungen von den Regionalbeauftragten (oder von uns) kontrolliert.
Eure Fahrerbeauftragten Ines und Julia