Das Thema ist seit dem 25.5. und der Gültigwerden der neuen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) komplex und rechtlich noch nicht geklärt. Es wird Jahre(!) dauern, bis es da Klarheit gibt, weil es erstmal Verfahren geben muss, wo jemand eine Fotografen vergklagt und bis das dann durch alle Instanzen ist - das wird dauern.
Grundsätzlich galt bisher: wer sich auf öffentlichten Veranstaltungen rumtreibt, darf fotografiert werden und die Bilder dürfen veröffentlicht werden. Das regelt das KUG (Künster-Urheber-Gesetz).
Die neue DSGVO hingegen verbietet das Erheben von Daten ohne Einwilligung des Betroffenen. Wenn man das eng sieht, ist die digitale Fotografie eine Datenerhebung und somit ohne Genehmigung verboten (wir reden vom Fotografieren an sich, nicht vom Veröffentlichen!), AUSSER es gibt ein berechtigtes Interesse für die Datenerhebung. Ist nun die Fotografie einer Veranstaltung ein berechtigtes Interesse?
Weiterhin ist nicht geklärt, ob dies nur gewerbliche oder auch private Fotografen betrifft. "Eigentlich" gilt die DSGVO nur für gewerbliche Tätigkeiten. Wenn Du die Bilder also kostenlos zur Verfügung stellst, wird es schwer werden, Dich in die gewerbliche Ecke zu schieben - ausser Du fotografierst sonst gewerblich.
Ein Link vom OLG Köln, mit einer Einschätzung, dass Fotografieren von Veranstaltungen weiterhin möglich sein wird:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 92556.html
Das OLG vertritt die Meinung, dass die DSGVO das KUG nicht "überstimmt".
Die gleiche Meinung vertritt das Bundesinnenministerium:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurz ... dnung.html
Wenn ich selber am Wochenende nicht in Süddeutschland ein Golfturnier gespielt hätte, dann hätte ich fotografiert und würde die Bilder auch zur Verfügung stellen.